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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Visionistas GmbH, Königsklostergasse 7/6, 1060 Wien (Veranstalterin)

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwerfen sich die Erwerber_innen und Eintrittskarteninhaber_innen der Hausordnung, den Informationen, Verboten und Sicherheitshinweisen der Veranstalterin und des Veranstaltungsorts.

  1. UMTAUSCH UND RÜCKNAME VON EINTRITTSKARTEN
    Besetzungs-, Programm-, Orts- und Terminänderungen sind der Veranstalterin stets vorbehalten und berechtigen zu keiner Refundierung. Ein Anspruch aufgrund des Ausfalls einer oder mehrerer Bands oder einer nur teilweisen Nutzbarkeit des Veranstaltungsgeländes aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Im Falle einer von der Veranstalterin nicht verschuldeten oder durch Künstler_innen verursachten Absage, Verschiebung bzw. Programm- oder Besetzungsänderung werden keine wie immer gearteten Spesen ersetzt. Eine Kartenrücknahme ist nur bei vollständiger Absage durch die Veranstalterin möglich. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

  2. ZUTRITT
    Der Zutritt zur genannten Veranstaltung ist nur mit gültigem Lichtbildausweiß gestattet. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines_einer gesetzlichen Vertreter_in oder eines_einer Erziehungsberechtigten Zutritt.
    Bei Verlust einer Eintrittsberechtigung wird kein Ersatz geleistet. Eintrittsberechtigungen dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Eintrittsberechtigungen ohne Abriss sind ungültig.
    Besucher_innen kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Veranstaltung stören oder andere Besucher_innen belästigen. Der Zutritt kann weiter verhindert werden, wenn Besucher_innen gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen.

  3. VERLASSEN DES GELÄNDES
    Bei Verlassen des Geländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Besucher_innen wird bei Betreten des Geländes ein Armband angelegt. Beim Wiederbetreten des Geländes ist das unbeschädigte Armband sowie die Eintrittskarte vorzuzeigen, ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.

  4. FOTO-, VIDEO- & TONAUFNAHMEN
    Die Teilnehmer_innen stimmen der Verwendung von Bildmaterial, das im Zuge der Veranstaltung als Foto oder Film oder ähnlichen Medien aufgenommen wird zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen zu. Bei Fernseh- (FS) und/oder Streaming-Übertragung sowie der Anfertigung von Fotos, Video- und Tonaufnahmen seitens der Veranstalterin erteilen die Teilnehmer_innen der übertragenden FS-Anstalt sowie der Veranstalterin ihre ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihnen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitig oder zukünftigen technischen Verfahrens verwertet werden dürfen.
    Ton-, Video- sowie Fotoaufnahmen durch Besucher_innen sind nicht gestattet. Jegliche Art von Bild- und Tonaufnahmen, für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich erlaubt.

  5. SICHERHEIT
    Das Mitführen von Glasbehältern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder anderen Gegenständen, die unter Umständen als gefährliche Werkzeuge eingesetzt werden können, auf das Veranstaltungsgelände ist generell verboten. Am Einlass werden Sicherheitskontrollen durch ein Ordnungspersonal durchgeführt. Den Anweisungen dieser ist Folge zu leisten. Die Veranstalterin hält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis von der Veranstaltung auszusprechen. Weitere diesbezügliche – von der Besucher_innen zu beachtende – Bestimmungen kann die Veranstalterin in gesonderten Hausordnungen/Informationen und/oder Sicherheitshinweisen regeln.

  6. ANREISE
    Für die Anreise zum Veranstaltungsort sind die Teilnehmer_innen selbst verantwortlich und auch, für ihr rechtzeitiges Erscheinen. Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz direkt vor oder sogar auf dem Veranstaltungsgelände. Sollte es einen ausgewiesenen Veranstaltungsparkplatz geben, ist dort den Hinweisen des Ordnungspersonals Folge zu leisten. Der Umwelt zuliebe bitte die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. <3

  7. SCHADENERSTATZ
    Die Veranstalterin haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.
    Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen; für diese und sonstige etwaige Sach- und Körperschäden übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. Die Mitnahme und Verwendung von Gehörschutzgeräten wird empfohlen. Open Air Veranstaltungen können bei jeder Witterung stattfinden. Für taugliche (Regen-)Bekleidung haben die Besucher_innen selbst zu sorgen.
  8. CARAVAN- & CAMPINGPLATZ
    Die Stellplätze für Camping und Caravan sind vorab online nach Verfügbarkeit zu buchen. Der Stellplatz kann frühestens ab Fr, 3.7.2020 um 12:00 Uhr genutzt werden und muss spätestens bis So, 5.7.2020 um 18:00 Uhr wieder geräumt werden.
    Um unsere Umwelt und den Naturpark zu schützen sind alle Gäste des Caravan- und des Campingplatzes aufgefordert das Gelände sauber zu halten, Müll zu vermeiden, bzw. zu trennen und die vorhandenen Sanitäranlagen zu benutzen. Wasser ist ein kostbares Gut und wir sollten es auch so behandeln. Das Hantieren mit Mineralölen und Schmierstoffen, mit Wasch- und Putzmittel ist untersagt. Ziehen Sie keine Gräben, schneiden Sie keine Äste ab.
    Am Campingplatz sind Minderjährige zugelassen, wenn sie während der gesamten Aufenthaltszeit von den Eltern oder von erwachsenen Aufsichtspersonen begleitet werden.
    Bitte halten Sie den Stellplatz in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand. Offenes Feuer ist grundsätzlich untersagt. Im Brandfall ist jede_r verpflichtet sofort Hilfe zu leisten – Feuerlöscher finden Sie an den gekennzeichneten Stellen. Bei der Abreise den Stellplatz bitte ordnungsgemäß säubern und so hinterlassen wie er auch vorgefunden wurde.
  9. DATENSCHUTZ
    Nutzer_innen stimmen der Speicherung ihrer Daten zu und erklären ihr Einverständnis, Informationen per Email bzw. auch über den Postweg von der Visionistas GmbH zu erhalten. Die Visionistas GmbH verpflichtet sich jedoch dazu, dass gespeicherte Nutzer_innendaten weder an Dritte weiterzugeben, noch zu missbräuchlichen Zwecken im eigenen Unternehmen, benutzt werden. Bei Absagen, Verschiebungen, wesentlichen Veränderungen oder Wiederholungen von Veranstaltungen, die wir rechtzeitig erfahren, werden wir Sie auch per Email verständigen. Alle Hinweise zum Datenschutz unter https://lakeandlife.at/datenschutz/
  10. ANZUWENDENDES RECHT & GERICHTSSTAND
    Es gilt ausschließlich das österreichische materielle Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Unternehmer_innen ist das für Wien Innere Stadt sachlich zuständige Gericht.
  11. SALVATORISCHE KLAUSEL
    Sofern eine oder mehrere Regeln dieser AGB unwirksam sind, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bedingungen.